Gebrauchtsoftware: Bundesgerichtshof legt Verfahren dem EuGH vor
Laut einer EU-Richtlinie ist für die Vervielfältigung eines Programms die Zustimmung des Rechteinhabers nicht erforderlich. Der BGH ist sich aber nicht sicher, wann der Käufer als rechtmäßiger Erwerber anzusehen ist. Wann der EuGH entscheidet ist offen. weiter