Paul D. Ceglia, der Facebook auf mindestens 50 Prozent seiner Anteile verklagt, will anscheinend unbedingt eine Entscheidung vor Gericht erzwingen. Er hat einen Antrag gegen Facebooks Gesuch auf Abweisung der Klage eingereicht.
Ende März hatte Facebook das zuständige Gericht darum gebeten, Ceglias Klage abzuweisen. Nach Angaben des Wall Street Journal (WSJ) durchforstete Facebook die Server der Universität Harvard und fand 200 E-Mails von Zuckerberg und Ceglia.
Die Anwälte des Social Network verglichen diese dann mit den von Ceglia vorgelegten Nachrichten. Letztere seien „Fälschungen, und diese ganze Klage ist Betrug und eine Lüge“, schrieben Facebooks Anwälte laut WSJ in einer Eingabe an das Gericht. Die jetzt vorliegenden Beweise sollten ihrer Ansicht nach genügen, um die Klage abzuweisen.
Ceglia argumentiert in seinem jüngsten Antrag, Facebooks Forderung basiere auf „strittigen Fakten“. Zudem habe er nicht genug Zeit gehabt, sein Recht auf Discovery wahrzunehmen – also das vom Social Network vorgelegte Material einzusehen. Richter Leslie Foschio hat dem zugestimmt und gewährt Ceglias Anwälten jetzt mehr Zeit.
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Richters, dass wir diese Discovery fortsetzen können“, heißt es in einer Stellungnahme von Ceglias Rechtsteam. Man sei „voller Hoffnung“, mit den Informationen das Gericht überzeugen zu können, Facebooks Antrag abzuweisen und den Fall zum Verfahren zu bringen.
Ceglia hatte Anfang März fünf zusätzliche Anwälte der Kanzlei Milberg LLP engagiert. Diese ist dafür bekannt, Investoren und Privatleute erfolgreich in Sammelklagen zu vertreten und Vergleiche zu schließen. Das National Law Journal nahm die Kanzlei 2011 in seine „Plaintiffs‘ Hot List“ auf. Sanford P. Dumain, der jetzt auch Ceglia vertritt, war unter anderem einer der Hauptanwälte in einer Klage gegen Tyco International von 2007, die mit einem 3,2 Milliarden Dollar schweren Vergleich endete.
[mit Material von Paul Sloan, News.com]
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Facebook-Kläger Ceglia will unbedingt vor Gericht gehen
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.