Google und Samsung haben im Rechtsstreit mit Apple einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Wie der Blog FOSS Patents berichtet, hat das Bundespatentgericht in München das Europapatent EP1964022 für ungültig erklärt. Es beschreibt die „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“ – sprich Apples Slide-to-Unlock-Geste.
Die Entscheidung ist ein Rückschlag für Apple, das das Schutzrecht in mehreren europäischen Ländern gegen Samsung und die Google-Tochter Motorola eingesetzt hat, um Verkaufsverbote zu erwirken. Der iPhone-Hersteller könne allerdings noch Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts einlegen, schreibt Florian Müller, der unter anderem Oracle und Microsoft in Patentfragen berät, in seinem Blog.
Apple habe bei der Verhandlung vor dem Bundespatentgericht insgesamt 14 Ergänzungen vorgeschlagen, um sein Patent zu retten, so Müller weiter. Trotzdem habe das Gericht entschieden, dass die in dem Schutzrecht beschriebene Erfindung nicht die technischen Voraussetzungen für ein europäisches Patent erfülle. „Software an sich kann in Europa nicht patentiert werden, außer sie löst mit technischen Mitteln ein technisches Problem“, schreibt Müller. Im vorliegenden Fall sehe das Gericht die Slide-to-Unlock-Geste aber nicht als technische Innovation an.
Im Februar 2012 bewilligte Andreas Voß, Richter am Landgericht Mannheim, Apple eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Mobilgeräte von Motorola. Zuvor hatte er verschiedene Verstöße gegen das Slide-to-Unlock-Patent festgestellt. Kurz darauf wies er jedoch eine entsprechende Klage von Apple gegen Samsung ab. Im März 2012 schließlich vertagte er die Entscheidung zu Apples zweiter Slide-to-Unlock-Klage gegen Samsung, um zunächst das Ende des Verfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt abzuwarten.
Der Streit um die Slide-to-Unlock-Funktion ist damit aber noch nicht beendet. Selbst wenn es dabei bleibt, dass das Patent ungültig ist, kann Apple immer noch ein Geschmacksmuster für diese Funktion ins Feld führen, das das US-Patentamt Anfang Februar gewährt hat. Es wurde im September 2011 beantragt und gilt der „ornamentalen Gestaltung einer Display-Anzeige oder eines Teils derselben mit einer grafischen Benutzerschnittstelle“.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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8 Kommentare zu Bundespatentgericht erklärt Apples Slide-to-Unlock-Patent für ungültig
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Die tägliche Meldung zu Apples Geldgier.
Wann kommt Apple auf die Idee, den Stromstecker, das Plastik und überhaupt die ganze Welt für sich zu patentieren ? Denn es dreht ja alles nur noch um Apple. Ohne Apple ist ja das Leben wertlos.
F*ck Apple, beendet mal lieber die Ausbeutung der Menschen in den Fabriken, die eure Produkte herstellen.
Und die Apple-Süchtigen sollten mal endlich zur Vernunft kommen !
@F*Ck Apple
Wie schön, dass es so unglaublich fehlerfreie und überaus tolerante Menschen wie Dich gibt!
(Achtung, dieser Beitrag könnte Sarkasmus enthalten!)
Mich wundert eher, dass man auch für solche Kommentare Geld kriegt. Muss schon mies sein, wenn einem trotz Bezahlung nicht mehr einfällt, als dieses armselige Gestammel. ;-)
Sehr schön. So langsam merkt auch der letzte Richter wie sinnfrei die meisten Applepatente sind. Nun müssen nur noch die Nutzer merken dass apple böse ist und endlich diesem unglaublich unsympatischen Konzern den Rücken kehren. Aber das wird wohl leider nie passieren. Denn wie sagte schon Einstein: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Ist doch richtig, solche trivialen Patente, für nichtig zu erklären. Es ging dabei schließlich nie un den Schutz einer Innovation, sondern darum der Konkurrenz möglichst viele Steine in den weg zulegen… Der nukleare Krieg des Steve Jobs tpuptsich eben als Sankastenstreit im Kindergarten… :D
Wozu haben wir eigentlich noch Patente, wenn im Nachgang dann doch alles für Null und Nichtig erklärt wird? Tolle Rechtsprechung, sehr verlässlich und gut zu kalkulieren.
Sehr ärgerlich. Es beschreibt die “Reinigung einer durchsichtigen Vorrichtung durch Durchführung von Gesten mit einem Wischertuch” – sprich „Fensterputz-Geste“.
Zum Glück wird in Europa und speziell in Deutschland geistiges Eigentum noch respektiert. Slide-to-Unlock gabs vorher schon in vielen Variationen. Ich kann nicht einen Vorgang der eine menschliche Geste oder Interaktion beschreibt patentieren lassen und ernsthaft glauben, dass keiner was dagegen macht.
Andernfalls laufe ich jetzt los und lasse jede mögliche Geste in Zusammenhang mit einem Tastaturlayout, die NICHT die 10-Fingertechnik verwendet, PATENTIEREN.
Mann was für ein Schwachsinn…
Wieso haben die eigentlich noch nicht die ganze Menschheit für jeden Biss in einen Apfel verklagt? Schließlich baut man ja auf diese Weise das Logo des angefressenen Apfels nach und das auch noch „unverschämterweise“ ohne Lizenz.
Ooops, ich hab doch jetzt nicht etwa „schlafende Hunde“ geweckt, oder?
:p