EU veröffentlicht neue Vorschriften für ISPs und Carrier bei Datenverlust

Sie müssen Vorfälle künftig innerhalb von 24 Stunden melden. Das gilt vor allem, wenn Finanzdaten, E-Mails und Standortdaten betroffen sind. Die Meldepflicht entfällt allerdings, wenn die Kundendaten nach Vorgaben der EU verschlüsselt wurden.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Digitalen Agenda neue Vorschriften erlassen, die Verbraucher bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Daten besser schützen sollen. Telekommunikationsbetreiber und Internet Service Provider (ISP) müssen nach einem entsprechenden Vorfall künftig innerhalb von 24 Stunden die zuständigen nationalen Behörden informieren. Dadurch sollen die Auswirkungen eines Datenverlusts so weit wie möglich begrenzt werden.

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In der Meldung sind die Anbieter verpflichtet anzugeben, welche Daten betroffen sind und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Ein Prüfverfahren schreibt zudem vor, in welchen Fällen Kunden informiert werden müssen. Als Beispiele nennt die EU Vorfälle, die „Finanzdaten, Telekommunikationsdaten, Standortdaten, Internetprotokolldaten, Verlaufsprotokolle, E-Mail-Daten und Einzelverbindungsaufstellungen“ betreffen.

„Verbraucher müssen darüber informiert werden, wenn eine Datenschutzverletzung ihre persönlichen Daten betrifft, damit sie gegebenenfalls etwas unternehmen können“, wird Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, in einer Pressemeldung zitiert. „Für die Unternehmen steht dagegen die Einfachheit im Mittelpunkt. Durch diese neuen praktischen Maßnahmen werden die angestrebten einheitlichen Ausgangsbedingungen erreicht“.

Des Weiteren will die EU-Kommission „Unternehmen dazu bewegen, personenbezogene Daten zu verschlüsseln“. „Die Kommission wird selbst sowie zusammen mit der ENISA ferner eine Liste mit Beispielen für technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselungstechniken veröffentlichen, mit denen Daten für Unbefugte unzugänglich gemacht werden können. Wendet ein Unternehmen eine solche Technik an und ist dennoch von einer Datenschutzverletzung betroffen, ist es von der Pflicht, seine Kunden zu benachrichtigen, befreit, weil die Kundendaten bei einem solchen Vorfall nicht tatsächlich offengelegt würden.“

Grundlage für die neue Vorschrift ist die 2011 eingeführte allgemeine Verpflichtung, wonach Teleokommunkationsbetreiber und Internetprovider Datenschutzverletzungen einer nationalen Behörde und ihren Kunden melden müssen. Die Neufassung soll zwei Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Sie sei unmittelbar anwendbar und bedürfe keiner weiteren Umsetzung auf nationaler Ebene, so die EU-Kommission.

Wie TechCrunch berichtet, bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission, dass Internetfirmen wie Google und Facebook nicht unter die neue Regelung fallen. Für sie gelte aber die Datenschutzdirektive, die derzeit ebenfalls überarbeitet werde. „Wir kennen das Ergebnis der Reformgespräche noch nicht“, sagte der Sprecher. „Sollte es bei den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission bleiben, dann würden für Facebook, Google und andere die gleichen Auflagen gelten, die heute für Telekommunikationsfirmen vorgestellt wurden.“

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