Recht auf Vergessen: EU erarbeitet Richtlinie für Beschwerden zu Löschanfragen

Lokalen Datenschutzbehörden liegt eine nicht näher genannte Zahl von Beschwerden zu abgelehnten Löschanfragen vor. Die Richtlinie soll einen einheitlichen Umgang damit ermöglichen. Derzeit werten Datenschützer die bisher ergangenen Entscheidungen aus.

Die Artikel 29 Datenschutzgruppe der EU-Kommission entwickelt ein Regelwerk, dass Suchmaschinen helfen soll, Beschwerden zu Löschanfragen nach dem EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ zu bearbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Suchmaschinen in der Europäischen Union die Löschanträge von Nutzern gleichbehandeln.

EU-Flagge

„Die europäischen Datenschutzbehörden haben sich auf eine allgemeine ‚Werkzeugsammlung‘ geeinigt, die ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen bei der Bearbeitung von Beschwerden gewährleistet, die sich aus der Weigerung von Suchmaschinen ergeben, Beschwerdeführer aus ihren Ergebnissen zu entfernen“, heißt es in einer Pressemitteilung (PDF) der Artikel 29 Datenschutzgruppe.

Auch wenn das Urteil des EuGH erst wenige Monate alt ist, haben schätzungsweise mehr als 100.000 Menschen bereits Löschanträge gestellt. Den Datenschützern zufolge haben sich einige davon auch bei ihren lokalen Behörden über die Abweisung ihrer Löschanträge beschwert. „Deshalb wurde entschieden, ein Netzwerk mit bestimmten Personen einzurichten, um allgemeine Kriterien für die Behandlung von Beschwerden zu entwickeln.“

Diese „Kontaktpersonen“ sollen die Entscheidungen zu den Löschanträgen sammeln und auswerten, um mögliche Gemeinsamkeiten zu finden. Es gehe aber auch um Fälle, in denen Entscheidungen nicht eindeutig seien. Die Artikel 29 Datenschutzgruppe untersucht zudem immer noch, „wie Suchmaschinen das Urteil umsetzen“.

Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Suchmaschinen wie Google unter bestimmten Umständen personenbezogene Suchergebnisse löschen müssen. Nutzer können beispielsweise die Entfernung von Links zu irrelevanten und falschen Informationen über sie verlangen.

Google lässt die Anträge, die Anwender über ein Online-Formular einreichen können, von einem Experten-Beirat prüfen. Dem Gremium gehören unter anderem Executive Chairman Eric Schmidt, Chief Legal Officer David Drummond, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar an. Mitte Juli wurde zudem die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in den „Lösch-Beirat“ berufen.

Auch Google sieht zu Details der Entscheidung noch erheblichen Diskussionsbedarf. Ende Juli forderte der Internetkonzern seine Nutzer auf, bis zum 11. August Stellungnahmen und Fachbeiträge zu Fragen rund um das Urteil einzureichen. Sie sollen von Googles Experten-Beirat geprüft werden. Unter anderem geht es Google um eine Definition der Verantwortungsbereiche von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen. Es will auch klären, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, über Details zu den Löschanträgen informiert zu werden.

[mit Material von Jo Best, ZDNet.com]

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Themenseiten: Datenschutz, European Commission, Google, Privacy, Suchmaschine

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