Leistungsschutzrecht: Verlage erteilen Google Einwilligung zur Gratisnutzung

Somit werden Vorschautexte und Bilder von Artikeln der in der VG Media organisierten Verlage weiterhin in der Google-Suche angezeigt. Zugleich betont die Verwertungsgesellschaft, dass man sich aufgrund drohender Umsatzeinbußen Googles Marktmacht beuge.

Google hat sich im Streit um das Leistungsschutzrecht mit den durch die Verwertungsgesellschaft VG Media vertretenen Verlagen offenbar durchgesetzt. Wie die VG Media mitteilt, wurde sie von den Verlegern „überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche ‚Gratiseinwilligung‘ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären“. Allerdings betont die Verwertungsgesellschaft zugleich, dass die Verleger „sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“ sehen.

Google-Suche

Vor dem Hintergrund einer Klage durch die von der VG Media vertretenen Verlage wollte Google ursprünglich ab dem 9. Oktober keine Vorschautexte und Bilder (Snippets) von Artikeln der fraglichen Publikationen mehr anzeigen. Auf Bitten der Verlage verlängerte es die Frist kürzlich um 14 Tage bis zum heutigen Donnerstag.

Hätten die Verlage nicht ihre Einwilligung zur Gratisnutzung erteilt, hätte Google von Magazinen wie Bild.de, Computerbild.de oder Chip.de keine Snippets mehr angezeigt. Für diese Seiten wäre stattdessen nur ein Link zum Artikel sowie dessen Überschrift zu sehen gewesen. Diese „deutliche Reduzierung der Textdarstellung und die Auslistung von Bilder-Darstellungen auf allen Google-Suchdiensten setzt die Presseverleger einem erheblichen wirtschaftlichen Druck aus“, so die VG Media. Sie beugten sich daher der Marktmacht Googles, da ihnen andernfalls Umsatzeinbußen drohten, die auch zu weiteren Insolvenzen führen könnten.

Weiter heißt es in der Mitteilung (PDF) der VG Media: „Der Umgang Googles mit den VG Media Presseverlegern läuft der erklärten Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung des Presseleistungsschutzrechts zuwider, wonach ein Ausgleich geschaffen werden sollte für die Übernahme der verlegerischen Leistungen durch Betreiber von Suchmaschinen.“ Googles Vorgehen bezeichnete die Verwertungsgesellschaft als kartellrechtswidrig.

Jeden Monat leitet der Internetkonzern nach eigenen Angaben über eine halbe Milliarde Klicks zu deutschen Nachrichtenseiten. Nach Einschätzung des amerikanischen Zeitungsverbandes sei jeder dieser Klicks zwischen 12 und 16 Cent wert. Zusätzlich habe Google in den vergangenen drei Jahren eine Milliarde Euro an deutsche Werbepartner ausgeschüttet. Das sei der Grund, warum viele Nachrichtenanbieter sich dafür entschieden hätten, ihre Inhalte über die Google Suche oder Google News zugänglich zu machen. Insgesamt nutzten das Angebot rund 5000 deutsche Nachrichtenseiten.

Da die im Juni eingereichte Beschwerde und Zivilklage der VG Media nicht nur Google betrifft, sondern auch andere Anbieter von Suchmaschinen, die Vorschautexte und Bilder in ihren Suchergebnislisten anzeigen, haben die Telekom und die 1&1 Internet AG auf ihren Portalen t-online.de, GMX.de und web.de Inhalte der betreffenden Verlage sogar komplett entfernt. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist. Laut VG Media ist mit einer Entscheidung im Mai oder Juni 2015 zu rechnen.

Grundlage für die Klage respektive Beschwerde ist das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendeten Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de haben sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Themenseiten: Google, Leistungsschutzrecht, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Leistungsschutzrecht: Verlage erteilen Google Einwilligung zur Gratisnutzung

Kommentar hinzufügen
  • Am 24. Oktober 2014 um 13:00 von hugo

    Na geht doch! Deutsche Verlage sollten es sich nochmal gründlich überlegen ob sie sowas wie die VG Media überhaupt noch brauchen.
    Auf nationaler Ebene war die VG Media schon das Gegenteil von innovativ, als Globalplayer haben die überhaupt keine Zukunft mehr außer unangenehm und peinlich aufzufallen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *