Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Hürden für eine flächendeckende Einführung offener WLAN-Zugänge in Deutschland deutlich abzusenken. Er unterstützt jetzt Forderungen von Vertretern der schwarz-roten Regierungskoalition, die sogenannte Störerhaftung weitgehend abzuschaffen. Diese war zuletzt nur noch von CDU/CSU gewollt.
Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Die Störerhaftung führt meiner Meinung nach nicht dazu, dass wir unkompliziert ein freies WLAN organisieren können.“
„Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch“, sagte Dobrindt in einem Interview mit derNach aktuell geltendem Recht sind Anbieter freier WLAN-Netze für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer haftbar, etwa wenn diese eine urheberrechtlich geschützte Film- oder Musikdatei herunterladen oder via Filesharing verbreiten. Eine Neuregelung der Störerhaftung ist Gegenstand einer schon seit Monaten geführten Debatte innerhalb der Großen Koalition.
Minister Dobrindt ging in dem Interview auch auf die in der vergangenen Woche abgegebene Empfehlung vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ein. Aus Sicht von Maciej Szpunar können Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich gemacht werden. Sie seien lediglich als Anbieter sogenannter Dienste der reinen Durchleitung anzusehen und somit nicht haftbar. Zudem vertritt der Generalanwalt die Auffassung, dass die Pflicht ein Passwort zu vergeben – wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Betrieb offener WLAN-Netze ursprünglich vorgesehen war -, der Erfordernis zuwiderlaufe, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht des geistigen Eigentums, das die Inhaber von Urheberrechten genießen, und der unternehmerischen Freiheit der betroffenen Diensteanbieter herzustellen. Außerdem schränke diese Maßnahme durch die Limitierung des Zugangs auf rechtmäßige Kommunikation das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit ein.
Die Empfehlung des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend. Allerdings folgt das Gericht dieser in den meisten Fällen. Sollte es auch diesmal so sein, würde das bedeuten, dass jede Privatperson und alle Geschäftsleute, die nicht hauptberuflich Internetzugänge anbieten, diese ohne Passwortschutz öffnen dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Darauf Bezug nehmend erklärte Dobrindt gegenüber der FAZ, er werde dem Deutschen Bundestag empfehlen, das Telemediengesetz zu überarbeiten und die Barriere beim freien WLAN für alle deutlich zu senken. „Wir brauchen ein offenes WLAN mit einfachem Zugang für jedermann.“ Darüber hinaus bekräftigte der auch für die digitale Infrastruktur zuständige Minister nochmals seine Forderung nach kostenlosen WLAN-Zugängen in Zügen: „Die Bahn hat von mir den klaren Auftrag bekommen, die Digitalisierung voranzubringen. WLAN in der zweiten Klasse im ICE muss bis Ende des Jahres ausgebaut sein. Ich habe der Bahn auch noch mal gesagt, dass dieses Ziel eingehalten werden muss.“ Dazu gehörten auch Maßnahmen wie freies WLAN an Bahnhöfen.
Die Deutsche Bahn will zum Fahrplanwechsel 2016/17 im Dezember in allen ICEs sowie auf allen Hochgeschwindigkeitsstrecken auch in der zweiten Klasse WLAN kostenlos anbieten. „Darauf können Sie sich verlassen“, erklärte Bahnchef Rüdiger Grube vergangene Woche auf der CeBIT in Hannover. Zugleich räumte er jedoch ein, dass Kunden mit der Qualität „nicht immer zufrieden“ seien.
Auf der CeBIT bekräftigte Grube auch noch einmal die Pläne der Bahn, „mittelfristig“ neben den 5000 Kilometern ICE-Strecke auch die 29.000 Kilometer S-Bahn und Regionalzugstrecken mit WLAN versorgen zu wollen. Allerdings legte er sich dafür weder auf einen Zeitplan fest noch ging er auf die vor gut einem Jahr aufgeworfene Frage ein, wer das bezahlen soll.
Damals hatte die Bahn eine entsprechende Forderung von Verkehrsminister Dobrindt mit dem Hinweis gekontert, dass sie den Regionalverkehr nicht eigenwirtschaftlich betreibe, sondern von den Ländern damit beauftragt werde: „Wenn WLAN in Regionalzügen gewünscht wird, muss zum einen die entsprechende Bordtechnik in der Ausschreibung der Verkehrsverträge berücksichtigt werden. Zum anderen muss aber auch entlang der Strecken die zwingend notwendige Mobilfunkinfrastruktur verfügbar sein.“ Bei entsprechender Bestellung rüste man die Züge gerne aus.
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7 Kommentare zu Bundesverkehrsminister ist gegen Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen
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@ all
Nachdem es also so ist, dass dieses Gutachten nur Gewerbetreibende betrifft, haben wir User uns unseren Vers darauf gemacht und eine große Aktion im Internet auf change.org gestartet, die genau dass zum Ziel hat:
a) die Störerhaftung fuer ALLE vollständig wegzubekommen
b) das Filesharing endgueltig zu legalisieren:
https://www.change.org/p/stoppt-die-abmahnindustrie-wlan-st%C3%B6rerhaftung-abschaffen-mehrinternet
Von daher: diesen Link bitte weiterteilen, weitersagen, weiterschicken und weiterstreuen.
„… Zugleich räumte er jedoch ein, dass Kunden mit der Qualität „nicht immer zufrieden“ seien.“
Ich bin öfter mit dem ICE unterwegs (meistens 1. Klasse, München Hamburg) und habe noch kein einziges mal das WLAN im Zug vernünftig nutzen können. Wenn es überhaupt funktioniert, dann erinnert es eher an die guten alten Modemzeiten. Auf mich wirken die WLAN-Schilder im Zug mittlerweile eher peinlich als innovativ. Wenn etwas so schlecht bzw. gar nicht funktioniert, dann kann man getrost darauf verzichten.
Ich weiss nicht welche Technik hier eingesetzt wird, ich kann nur sagen, dass „mangelhaft“ noch zuviel des Lobes wäre. Und diesen Pfusch jetzt auf Teufel komm raus weiter ausbauen?
Naja, Dobrindt eben…
Und was das WLAN in den Regionalzuegen angeht:
„Damals hatte die Bahn eine entsprechende Forderung von Verkehrsminister Dobrindt mit dem Hinweis gekontert, dass sie den Regionalverkehr nicht eigenwirtschaftlich betreibe, sondern von den Ländern damit beauftragt werde: „Wenn WLAN in Regionalzügen gewünscht wird, muss zum einen die entsprechende Bordtechnik in der Ausschreibung der Verkehrsverträge berücksichtigt werden. Zum anderen muss aber auch entlang der Strecken die zwingend notwendige Mobilfunkinfrastruktur verfügbar sein.“ Bei entsprechender Bestellung rüste man die Züge gerne aus.“
sage ich mal: her damit und zwar dalli! Das wird höchste Zeit. Ich will endlich auch freies WLAN in Regionalzuegen!! Und dass bitte prontito!!
FREE WIFI 4 GERMANY!
@ boss
dafuer muesste aber erst mal die Störerhaftung fuer ALLE fallen und das Filesharing endlich legalisiert werden! Das ist ueberfällig! Denn von diesem Urteil profitieren nur Gewerbetreibende wie du hier:
http://www.n-tv.de/technik/Keine-Stoererhaftung-fuer-WLAN-Anbieter-article17239251.html
lesen kannst. Nicht aber wir Buerger. Damit ist Filesharing noch lange nicht legalisiert und dass MUSS kommen! Daran gibt es keinen Weg vorbei, wenn dass mit dem Free Wifi funktionieren soll.
Nun können die Filesharer, welche urhebergeschützte Dateien tauschen aufatmen. Mit der Abschaltung der Störerhaftung wird der Urheberschutz ausgehebelt.
überall mitreden aber nie was auf die Reihe bringen, typisch Dobrindt. Der soll sich darum kümmern das in Deutschland endlich auch eine Maut kommt und die Gigaliner wieder von der Straße verschwinden weil diese unsere Straßen kaputtmachen.