Herausgabe von EU-Kundendaten: US-Supreme Court stützt Microsoft

Das Oberste Gericht verneint eine pauschale Anwendung von US-Gesetzen im Ausland. Es verlangt eine explizite Zustimmung des US-Kongresses im Gesetzestext. Mit diesem Argument wehrt sich Microsoft gegen die Übermittlung privater E-Mails eines Kunden, die in Irland gespeichert sind.

Der Oberste Gerichtshof der USA stützt mit einem aktuellen Urteil ein Argument, mit dem sich Microsoft gegen die Herausgabe von in Irland gespeicherten Daten an US-Behörden wehrt. Dem Urteil zufolge, das jedoch keinen direkten Bezug zum Streit zwischen dem Softwarekonzern und dem Justizministerium hat, dürfen US-Gesetze nicht pauschal extraterritorial angewendet werden, wie Computerworld berichtet.

Microsoft-Schild vor Gebäude 99 des Redmond-Campus (Bild: Microsoft)Im Fall von Microsoft wollen US-Behörden mit einem in den USA beantragten Durchsuchungsbefehl auf E-Mails eines Microsoft-Kunden zugreifen, die jedoch nicht in den USA, sondern in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind. Microsoft vergleicht die Anwendung von US-Recht in Irland mit dem Aufbrechen der Türen des Data Center in der Hauptstadt Dublin. Die US-Regierung sieht sich indes im Recht, weil die Ermittler bei dieser „Durchsuchung“ das Gelände in Dublin gar nicht betreten.

Das Unternehmen aus Redmond verlangt von der US-Regierung, dass sie die Kundendaten im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen mit der EU abfragt. Eine derartige Vereinbarung hätten die USA mit Irland getroffen, die Regierung nutze es aber nicht, weil es zu „zeitaufwendig“ sei.

Der Supreme Court weist nun darauf hin, dass US-Bundesgesetze generell nur für eine Anwendung innerhalb der USA ausgelegt werden können. Eine Ausnahme lässt das Oberste Gericht jedoch zu: wenn der Kongress die Anwendung im Ausland „bejahend und unmissverständlich“ im Gesetzestext verankert hat. In dem konkreten Fall, bei dem es um Korruption ging, hatten die US-Behörden unterstellt, dass der Kongress eine extraterritoriale Anwendung des Gesetzes vorgesehen hätte, wenn er den aktuellen Fall gekannt hätte.

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Microsoft hat dem Bericht zufolge das Urteil des Supreme Court inzwischen beim US-Court of Appeals for the Second Circuit eingereicht, der über die Herausgabe der in Irland gespeicherten Kundendaten entscheiden muss. Microsofts Anwalt Joshua Rosenkranz argumentiere, dass das US-Gesetz Electronics Communications Privacy Act, auf das sich die US-Regierung beruft, an keiner Stelle sage, dass es auf „private E-Mails, die auf Computern des Anbieters im Ausland gespeichert sind“, angewendet werden könne.

Der Rechtsstreit zwischen Microsoft und US-Regierung wird von der gesamten IT-Branche aufmerksam verfolgt. Den Grund nannte Michael Vatis, Rechtsvertreter des Providers Verizon, gegenüber der Washington Post: „Wenn die Regierung ihre Position durchsetzen könnte, würde das gewaltige Schäden für im Ausland tätige amerikanische Cloudanbieter verursachen.“

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Herausgabe von EU-Kundendaten: US-Supreme Court stützt Microsoft

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  • Am 24. Juni 2016 um 12:22 von C

    q.e.d.

    Was schon immer mein Argument war: US-Recht nur auf US-Hoheitsgebiet.

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