Die europäischen Telekomregulierer haben verbindliche Regeln für die Netzneutralität festgeschrieben. Die Dachorganisation der europäischen Telekomregulierer (BEREC, Body of European Regulators of Electronic Communications) haben ihren von verschiedenen Seiten kritisierten Entwurf der Leitlinien noch einmal überarbeitet, aber keine grundsätzlichen Änderungen mehr vorgenommen.
Erforderlich wurden die Leitlinien, nachdem das Europaparlament in Straßburg im Oktober 2015 neue Regeln für ein offenes Internet verabschiedete. Mit dieser Entscheidung kam es zwar erstmals zu europaweit gültigen Regeln zur Netzneutralität. Sie waren aber nicht besonders präzise formuliert und enthielten insbesondere vage Definitionen für die zugelassenen Ausnahmen von den Bestimmungen.
Datenschützer und IT-Mittelstand sahen die Entscheidung daher überwiegend kritisch. „Wie der mehrdeutige Text künftig ausgelegt wird, liegt jetzt an Regulierungsbehörden und Gerichten“, kommentierte etwa die Initiative für Netzfreiheit. Andere befürchteten, die Telekommunikationsindustrie könnte die Chance nutzen, durch unklare und laxe Regeln die Netzneutralität auszuhebeln. Unter Netzneutralität ist eigentlich die strikte Gleichbehandlung sämtlicher Internetdaten zu verstehen.
Die jetzt festgeschriebenen Leitlinien der BEREC sollen nun die praktische Umsetzung der EU-Verordnung ermöglichen, die eigentlich schon seit April 2016 in Kraft ist. Verhalten positiv sieht die jetzt festgezurrten BEREC-Leitlinien der Verein Digitale Gesellschaft. „Damit endet ein jahrelanges Ringen um die Netzneutralität, für die sich über eine halbe Million Menschen in Europa eingesetzt haben“, kommentiert sein Hauptgeschäftsführer Alexander Sander. „Es ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Start-ups und nicht kommerzielle Angebote im Netz, dass sich die Provider nicht vollständig durchsetzen konnten.“
Nach Meinung Sanders hat das Gremium der Regulierer als Grundprinzip des Internets weitgehend festgeschrieben, dass alle Daten gleich zu behandeln sind. Eine vollständige Festschreibung der Netzneutralität sei aufgrund der Vorgaben der Verordnung aber nicht zu erreichen gewesen, obwohl in den letzten Wochen noch eine halbe Million Bürger im Rahmen der Kampagne „Save the Internet“ am Konsultationsverfahren der BEREC teilnahmen.
Als problematisch sehen die Netzaktivisten an, dass Provider unter Auflagen Spezialdienste anbieten können. Auch gebe es kein klares Verbot des „Zero-Rating“ – eine Klassifizierung von Apps oder Diensten, die nicht auf eine Volumenbegrenzung angerechnet werden. Beim Verkehrsmanagement fehlten robuste Kontrollmechanismen. Anklang fand jedoch eine neu eingefügte Klausel, nach der bei jeder Regulierung zur Netzneutralität die Grundrechte zu beachten sind, also auch Datenschutz, Verbraucherschutz, Meinungsfreiheit, Geschäftsfreiheit und das Prinzip der Nichtdiskriminierung.
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