Google hat ein neues Such-Widget für seinen Browser Chrome für Android entwickelt. Es soll das voreingestellte Google-Such-Widget ersetzen. Wichtigster Unterschied ist, dass sich beim Chrome-Widget die voreingestellte Suchmaschine ändern lässt. Damit erfüllt Google eine Forderung der russischen Kartellbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS).
Sie wurde von Googles russischem Konkurrenten Yandex 2015 ins Rollen gebracht. 2016 lehnte ein russisches Gericht Googles Beschwerde gegen die Kartelluntersuchung ab. Im April 2017 gab Google schließlich nach und versprach, die Forderungen zu erfüllen. Außerdem zahlte es eine vergleichsweise geringe Strafe von 7,6 Millionen Euro.
Das neue Widget ist schon seit Anfang Mai Bestandteil der Developer- und Canary-Version von Chrome für Android. Nutzer können die voreingestellte Google-Suche in den Einstellungen von Chrome anpassen. Dort stehen hierzulande derzeit Yahoo und Bing als Alternativen zur Verfügung. Ein Screenshot der XDA-Developers zeigt aber auch Auswahlmöglichkeiten für Ask.com und AOL. Die eingestellte Suchmaschine wird anschließend auch im Suchfeld des Chrome-Widgets auf dem Homebildschirm angezeigt.
Dem Bericht zufolge erfüllt das Chrome-Such-Widget allerdings noch nicht alle Auflagen der russischen Behörde. Sie verlangt, dass Google auf bereits in Russland verkauften Android-Geräten ein Fenster einblendet, das Nutzer zur Auswahl einer Suchmaschine auffordert. Dieses Auswahlfenster ist allerdings noch nicht verfügbar.
Darüber hinaus soll das Chrome Widget das Standard-Google-Widget auf allen künftig in Russland verkauften Android-Geräten ersetzen. Es soll den Auswahlbildschirm bei der ersten Nutzung des Such-Widgets anzeigen. Zudem soll als Option neben Google mindestens der russische Anbieter Yandex zur Verfügung stehen. Zu weiteren Suchmaschinen machte die FAS laut XDA Developers keine Vorgaben.
Das Auswahlfenster soll Google über eine „SpecialLocaleHandler“ genannte Funktion realisieren. Sie soll anhand der Regionseinstellungen prüfen, ob Google die voreingestellte Suche ist und dann bei Bedarf das Auswahlfenster einblenden. Die Funktion soll zudem zwischen neuen und vorhandenen Nutzern unterscheiden können. Derzeit sei das Auswahlfenster lediglich für Russland und China geplant.
EU: Kartelluntersuchungen gegen Google
Möglicherweise könnte es aber auch schon bald in Europa zur Pflicht werden. Die EU prüft derzeit noch ähnliche Kartellvorwürfe in Bezug auf Android, wie sie die russische Behörde als erwiesen ansieht. Allerdings könnte Google in Europa eine deutlich höhere Geldstrafe drohen – in Russland wurde Google im April zur Zahlung von nur 7,8 Millionen Dollar verurteilt.
Die EU-Kommission fordert seit Mitte dieser Woche 2,42 Milliarden Euro von Google. Der Internetkonzern soll seine marktbeherrschende Stellung im Suchmarkt wettbewerbswidrig ausgenutzt und seine eignen Angebote wie Google Shopping bevorzugt haben. Die Untersuchungen der europäischen Kartellwächter zu Android und auch AdSense sind noch im Gange.
Die von Google nun gefundene Lösung in Form eines Auswahlfensters erinnert an die Browserauswahl in Windows, die die EU gegenüber Microsoft durchsetzte.
So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden
Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.
Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Google Chrome für Android mit Auswahlbox für Suchmaschinen
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.