Einige Verbrauchergruppen wollen weitreichende Bestimmungen aus Verträgen eliminieren – einschließlich der Klauseln, die es Firmen erlauben, die Vereinbarungen ohne Ankündigung zu ändern. Die Nutzungsbedingungen von Brilliant beinhalten beispielsweise eine Bestimmung, die besagt, dass sich das Unternehmen „das Recht vorbehält, die Bedingungen dieses Vertrags und die Richtlinien, nach denen die Dienstleistungen erbracht werden, jederzeit und nach eigenem Ermessen zu verändern oder zu modifizieren.“ Andere Richtlinien erwähnen die mitinstallierte Software überhaupt nicht – ein Versäumnis, auf das viele Rechtsanwälte hingewiesen haben.
„Man kann nicht immer mit Sicherheit sagen, dass bei der Installation per Mausklick akzeptierte Lizenzvereinbarungen („click-wrap agreements“) sich auch durchsetzen lassen“, sagte Doug Isenberg, Anwalt aus Atlanta und Herausgeber der Website GigaLaw.com. „Viele Richter werden versuchen, die Durchsetzung von Click-Wrap-Agreements vor Gericht zu verhindern, wenn deren Vertragsbedingungen nicht absolut offensichtlich gemacht wurden.“
Der US-Kongress untersucht derzeit das Problem mitinstallierter Software und damit in Zusammenhang stehende Themen. Im Jahr 1999 und im Jahr 2001 brachte Senator John Edwards aus North Carolina Gesetzentwürfe ein, mit denen die Vertreiber von Spyware verpflichtet werden sollten, ihre Aktionen genehmigen zu lassen und den Verbrauchern detailliert darzulegen, welche Informationen sie sammeln. Der Vorschlag wurde zwar von keinem der entsprechenden Gremien übernommen, doch weist ein Gesetzeskompromiss zum Datenschutz im Internet, der in Kürze von Senator Ernest „Fritz“ Holling aus South Carolina vorgelegt werden soll, auf eine gestiegene Aufmerksamkeit der Verbraucher und auf ein größeres Interesse am Datenschutz hin.
Die FTC rät Verbrauchern mit diesbezüglichen Beschwerden dringend, sich an die Behörde zu wenden. Die Mitarbeiter der FTC sind insbesondere darüber besorgt, dass vorwiegend Kinder zu den Konsumenten kostenloser Downloads gehören und dass die Softwarefirmen nichts unternehmen, um diese davon abzuhalten, in Verträge einzuwilligen, welche die Computer ihrer Eltern betreffen. Dies war mit ein Grund dafür, dass die FTC kürzlich Schritte gegen eine Firma unternahm, deren Software die Computer der betroffenen Surfer vom Internet trennte und sie auf eine teure 1-900-Nummer umleitete (das US-amerikanische Äquivalent zu den deutschen 0190-Nummern).
Der US-Kongress hat bereits einige Richtlinien bezüglich des Verbraucherschutzes erlassen, die eventuell auch für mitinstallierte Software anzuwenden sind. So müssen beispielsweise Kreditkartenunternehmen ihre langfristigen Zinssätze für Kreditkarten in großer Schrift auflisten, außerdem können sie ihre üblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr im „Kleingedruckten“ verbergen.
Auch die Kräfte des freien Markts könnten dafür sorgen, dass ein Gegenmittel für den Missbrauch durch mitinstallierte Software verfügbar wird. Die deutsche Softwarefirma Lavasoft hat bereits über 4,5 Millionen Kopien von Ad-Aware vertrieben, einem kostenlosen Programm, das den Speicher, die Registrierdatenbank und die Festplatten von Computern auf bekannte Adware und Spyware untersucht.
„Es wäre eine private Kontrolle im Internet notwendig, die sicherstellt, dass die von den Anwendern heruntergeladene Software, über ausreichenden Schutz verfügt“, sagte Larry Ponemon von Privacy Council. „Vermutlich wäre dies eine richtig gute Geschäftsidee.“
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