Ab sofort kann jeder Kunde seine Handynummer auch bei einem Wechsel des Anbieters behalten. (Bild: O2) |
Was für die Netzbetreiber mit größerem Aufwand verbunden ist, gestaltet sich für die „Wechselkunden“ ziemlich einfach: Voraussetzung und bereits schwierigste Hürde für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter ist die ordnungsgemäße Kündigung des alten Vertrages. Hierbei muss man die Fristen beachten, da man aus einem laufenden Vertrag nicht von heute auf morgen aussteigen kann. Wer gerade einen neuen Kontrakt mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen hat, der muss bis zum Ablauf der 24 Monate bei seinem Betreiber bleiben.
Da sich ohne rechtzeitige Kündigung die Verträge automatisch verlängern, ist es wichtig, frühzeitig in den Vertragsunterlagen die festgelegten Fristen nachzulesen. Allgemeine Hinweise zu den Kündigungsfristen finden sich auch in den AGBs der Betreiber, maßgeblich sind jedoch immer mögliche andere Festlegungen in den Verträgen! Nachfolgend einige Anhaltspunkte für die einzelnen Netzbetreiber. Sie sollten sich aber unbedingt zusätzlich an Hand der eigenen Vertragsunterlagen informieren.
T-Mobil: Ein 24 Monats-Vertrag muss wenigstens 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Sonst verlängert er sich automatisch um jeweils 6 Monate. Auch dann gilt weiterhin die 3-Monats-Frist zur Auflösung. Verträge ohne festgelegte Laufzeit sind mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss eines jeden Kalendertages kündbar.
Vodafone: Im Normalfall besteht bei Vodafone eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Kalendervierteljahres. Verträge verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Dauer.
E-Plus: Ein 2-Jahres-Vertrag verlängert sich laut AGB jeweils um weitere 12 Monate, so fern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
O2: In den AGBs wird auf die Vertragsvereinbarungen verwiesen. Beispiel: Ein Genion-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monate muss 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Sonst verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Mit der Bestätigung der Kündigung gehen Sie zum Anbieter ihrer Wahl und beantragen einen neuen Vertrag sowie die Übernahme der Rufnummer. Der neue Betreiber meldet dies dem bisherigen Vertragspartner des Kunden, der den Antrag innerhalb von 5 Wochentagen bearbeiten muss – so eine Vereinbarung unter den Betreibern.
Erst nach Auslaufen des alten Vertrages wird die Rufnummer auf die neue SIM-Karte übertragen. Bei einem nahtlosen Übergang der Verträge wird der Kunde lediglich am Tag der Portierung zwischen 0 und 6 Uhr nicht erreichbar sein.
Die Mitteilung des Portierungswunsches muss spätestens 31 Tage nach Ende des Vertragsverhältnisses beim bisherigen Vertragspartner eingegangen sein. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Mitnahme der Nummer.
Quam-Kunden schauen auch bei der Nummernmitnahme in die Röhre: Der ehemalige Anbieter hat sich aus dem Portierungsprojekt verabschiedet – gegen den Willen des Regulierers.
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2 Kommentare zu Rufnummernmitnahme im Mobilfunk
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AW: Meinung
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