Im Laufe der fünf Phasen des Lebenszyklus einer Anwendung – Initialisierung, Entwicklung, Implementierung, Instandhaltung und Stilllegung bzw. Entfernen – wird der Sicherheitsbedarf oftmals bereits während der Implementierung festgestellt, wobei im Zuge der Instandhaltung weitere Sicherheitsvorkehrungen hinzugefügt werden. Dennoch werden zahlreiche Schwachstellen im System erst nachträglich mit Patches, Service-Packs oder Hot Fixes für den Notfall repariert.
In einem gut gesicherten System hat der Entwickler die Sicherheit bereits in der Initialisierungsphase eingebaut und nicht erst bei der Implementierung oder Instandhaltung. Denn nach der Implementierung eingefügte Service Packs und Patches können weitere Schwachstellen im System hervorrufen und so eine Reparaturspirale nach sich ziehen. In der Anfangsphase müssen die Systemanforderungen definiert, Anwendungsziele bestimmt und systemspezifische Sicherheitsrichtlinien erstellt werden. Die Entwicklung einer Sicherheitsrichtlinie ist ein elementarer Vorgang in dieser Phase, denn mit ihr wird ein sicheres Fundament für den Aufbau eines zuverlässigen und sicheren Systems gelegt.
Um sicherzustellen, dass Sicherheitsmaßnahmen während der Initialisierung integriert werden, sind einige zusätzliche Schritte erforderlich, so z.B. die Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie, die Evaluation des zu verarbeitenden Datentyps und die Bestimmung des Sicherheitsbedarfs für das System. So müssen beispielsweise System-Architekten bei der Entwicklung eines Personalverwaltungsprogramms festlegen, welche Daten des Systems unter den Privacy Act von 1974 fallen. Sie müssen des Weiteren sicherstellen, dass das Design dem Privacy Act entspricht, wobei zusätzlich Unternehmensregeln zum Einsatz kommen, wie z.B. dass der Zugang zu leistungsbezogenen Personaldaten ausschließlich dem höheren Management erlaubt ist. Die Entwicklung einer Banking-Software würde zwar die gleichen Vorüberlegungen beinhalten, der Entwurf wäre jedoch völlig anderen Bedingungen unterworfen.
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