BMWi: Wassenaar-Abkommen kein Schaden für deutsche Softwareindustrie

Neue Verhandlungen für Ende 2000 angesetzt

Am Donnerstag abend vergangener Woche unterzeichneten 33 Staaten das Wassenaar-Abkommen, das den Export von Waffen regelt. Unter das Abkommen fällt auch die Ausfuhr von Verschlüsselungssoftware. Nach der Unterzeichnung jubelten amerikanische Regierungssprecher, in Europa würden nun dieselben strengen Exportbestimmungen für Kryptografie gelten wie in den USA. Ein Sieg für die US-Software-Industrie sei errungen.
Nun meldeten sich „gut informierte“ und an der Unterzeichnung maßgeblich beteiligte Kreise aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bei ZDNet, um die Regelungen des in Wien unterzeichneten Abkommens klarzustellen. Sie verweisen darauf, daß der Wassenaar-Vertrag kein Verbot, sondern eine Kontrolle des Exports für waffenfähige Produkte vorsieht. Unter „normalen“ Umständen dürfte ihrer Meinung nach das Geschäft mit Krypto-Software weiterlaufen wie bisher.
Die Regelung gelte zunächst nur für zwei Jahre. Danach müsse das Abkommen neu überdacht werden. Sollten sich gravierende Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen ergeben, werde die Regelung „mit Sicherheit“ überarbeitet.
Die euphorischen Aussagen amerikanischer Regierungssprecher seien auf den „enormen Druck der Software-Lobby in Washington“ zurückzuführen. Tatsache sei, daß die amerikanische Delegation bei ihrem Versuch, den „Key-Recovery“, also das Hinterlegen eines Schlüssels für Krypto-Software bei einer Behörde, durchzudrücken, gescheitert sei.
Kontakt: Bundesausfuhramt , Tel.: 06196/9080; Sekretariat Wassenaar Arrangement, Tel.: 0043-1/516360

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