Im Kartellrechtsprozeß gegen Microsoft (Wertpapierkürzel: MSF) hat die Anklage die Befragung ihrer Zeugen beendet. Am Montag fand das Verfahren hinter verschlossenen Türen statt, weil der Wirtschaftsprofessor Franklin Fisher vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) mit als „sensibel“ eingestuften Wirtschaftsdaten des Softwarekonzerns belegen wollte, daß Microsoft ein Monopolist sei.
Das Unternehmen habe über seine Preise ein System von Belohnungen und Strafen für genehme und mißliebige Kunden entwickelt: So hätten die Computerhersteller Compaq und Dell Preisnachlässe für das Windows-Betriebssystem erhalten, die direkten Konkurrenten IBM und Gateway 2000 dagegen nicht.
Die Anwälte von Microsoft widersprachen dieser Auslegung der Zahlen und erklärten, die Differenzen ergäben sich aus üblichen Nachlässen wie etwa Mengenrabatten.
Damit ist im Kartellrechtsverfahren die Halbzeit erreicht. Nun haben die Microsoft-Anwälte Gelegenheit, ihre Zeugen zu befragen und somit ihren Mandanten vom Vorwurf der monopolistischen Umtriebe im Softwaremarkt zu entlasten.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760
MS-Prozeß: Anklage beendet
Halbzeit im Kartellrechtsprozeß
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