Java: Microsoft darf trödeln

Richter verlängert Frist für Umstellung auf Sun-Kompatibilitätsstandards

Der Richter Ronald Whyte vom Bezirksgericht in San Jose, Kalifornien, hat Microsofts (Börse Frankfurt: MSF) Antrag auf eine Verlängerung der Frist zur Veränderung seiner Java-Produkte zugestimmt. Ursprünglich war der 15. Februar als Schlußtermin vorgesehen. Der Softwarekonzern muß nun bis spätestens 1. Juli umgestellt haben.
Das Gericht hatte im November 1998 dem Ersuchen von Sun Microsystems stattgegeben, wonach Microsoft keine Produkte mehr verkaufen darf, die eine zu Suns Vorgaben inkompatible Version der Programmiersprache Java enthalten.
Die Richter ordneten an, daß Microsoft von allen OEMs verlangen muß, daß auf Rechnern, die nach dem 1. Juli ausgeliefert werden, kompatible Versionen vorinstalliert sein müssen. Alle Systeme, die nach dem 15. Februar herauskommen, müssen innerhalb von 60 Tagen nach Auslieferung der kompatiblen Versionen mit diesen bestückt werden. Dabei müssen die Computer so vorbereitet werden, daß kompatibles Java die nichtkompatible Variante überschreibt. Zwischen 15. Februar und 1. Juli müssen die Systeme mit einem auffälligen Hinweis auf die spätere kompatible Version versehen werden.
Das Unternehmen muß auch nachweisen, daß es die Produktion von nichtkompatibler Software nicht nach der Entscheidung vom November ausgeweitet hat. Hierzu muß Microsoft bis zum 15. Februar eine Liste aller Produkte einreichen.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760; Sun Microsystems, Tel.: 089/4600

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