Der US-Richter Thomas Penfield Jackson hat im Kartellrechtsprozeß gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) angeordnet, daß das Unternehmen Dokumente an das US-Justizministerium aushändigen muß. In den Arbeitsunterlagen soll exemplarisch beschrieben sein, wie sich Browser und Betriebssystem eine DLL-Datei teilen.
Das Papier beweise, daß die Verbindung des Explorer mit dem Betriebssystem rein willkürlich seit, so die Ankläger. Sie waren erst durch eine E-Mail von Microsofts Software-Entwickler David D’Souza an den Microsoft-Manager James Allchin vom 21. Oktober 1998 auf die Spur des fraglichen Dokuments gekommen.
Darin beschreibt D’Souza, wie er die Explorer-Datei „shdocvw.dll“ einsetzt, um festzustellen, welche Programme sowohl vom Betriebssystem als auch vom Browser genutzt werden, wenn der Anwender über die „My Computer“-Funktion auf die Festplatte und die „home.microsoft.com“-Site zugreift. D’Souza fand 1061 Funktionen, die von beiden genutzt werden. 152 kamen nur beim Festplattenzugriff zum Einsatz, 690 beim Ansteuern der Site.
„Um es klar zu sagen, die Integration ist geglückt“, kommentierte der Entwickler das Ergebnis. „Jetzt gibt es eine wirklich große Anzahl von Gemeinsamkeiten.“
Am Montag will der Chefankläger David Boies Allchin zu dem Papier befragen. Dieser hatte im Vorfeld erklärt (www.microsoft.com/
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760
Prozeß: MS muß Memos herausgeben
Dokumente sollen Zwangsehe von Windows und Explorer belegen
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