Flugreisende dürfen Laptops nutzen

Lufthansa genehmigt Gebrauch ab 28. März

Die Lufthansa genehmigt mit Beginn des Sommerflugplans am 28. März während des Flugs den Gebrauch von Laptops mit CD-ROM-Laufwerken sowie die Benutzung von CD- und Minidisk-Playern an Bord ihrer Flugzeuge.

Eigene Tests der Fluggesellschaft hätten ergeben, daß die Geräte entgegen bisheriger Annahmen unbedenklich seien. Die Freigabe sei mit dem Luftfahrtbundesamt abgestimmt. Die Lufthansa stützt sich dabei auf die am 1. März in Kraft tretende Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, wonach Fluggesellschaften Ausnahmen zum generellen Verbot elektronischer Geräte an Bord machen können.

Beim Start der Maschinen und bei der Landung dürfen aber nach wie vor keine elektronischen Geräte eingeschaltet sein. Mobiltelefone müssen auch weiterhin während des gesamten Fluges ausgeschaltet bleiben, da sie die Flugzeugelektronik stören können. Der Gebrauch von Handys an Bord soll nach dem Willen des Gesetzgebers künftig unter Strafe gestellt werden.

Kontakt: Deutsche Lufthansa, Tel.: 069/6960

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