AOL Deutschland (Börse Frankfurt: AOL) hat vor dem Hamburger Landgericht eine Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen ihren Konkurrenten T-Online eingebracht. Damit will der Dienst dem Mitbewerber untersagen, wie angekündigt den Preis für die Nutzung von T-Online zum 1. April 1999 auf sechs Pfennig pro Minute inklusive Telefongebühren zu senken.
AOL wirft der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) vor, T-Online wettbewerbswidrig mit Gewinnen aus dem Telefongeschäft zu subventionieren. Beim neuen Tarif könne niemand wissen, wie hoch die Telefongebühr und wie hoch die Kosten für den Online-Dienst seien. Es ginge darum, für alle Dienste die gleichen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Anhörung vor Gericht ist für den 12. März vorgesehen.
Auf Antrag von AOL prüft die Europäische Kommission bereits, ob die Deutsche Telekom ihre Marktmacht mißbraucht und den Wettbewerb auf dem europäischen Internet-Markt behindert. Über die Eröffnung eines formellen Verfahrens ist noch nicht entschieden.
AOL ist in Deutschland mit rund 800000 Mitgliedern der zweitgrößte Online-Dienst hinter T-Online mit rund 2,8 Millionen Kunden.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0228/1810; AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313164
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