Der Begriff „Electronic Commerce“ ist nicht mehr markenrechtlich geschützt. Darauf hat jetzt das Unternehmen ECP Electronic Commerce Partners hingewiesen. Am 6. November 1995 war für die sogenannte Wortbildmarke „Electronic Commerce“ ein Patentschutz mit der Patentnummer 39510721 erteilt worden. Am 12. Januar 1999 wurde dieser auf Antrag der ECP wieder aufgehoben (Aktenzeichen: S 36/98 Loesch 395 10 721.0/42), weil „der Begriff nunmehr in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen“ sei.
ECP war von der Inhaberin des Markenpatents abgemahnt worden. In einer Unterlassungserklärung war die Firma aufgefordert worden, den Begriff im Geschäftsverkehr nicht mehr zu verwenden. ECP unterzeichnete nicht, es kam zu einem Rechtsstreit. Das Ergebnis: ECP bekam Schadensersatz zugesprochen (AG Bretten, AZ.: C684/97).
Kontakt: ECP, Tel.: 0171/8210092
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