Der Deutsche Multimedia Verband (Dmmv) will sich nun beim Europäischen Parlament und dem Rat dafür einsetzen, daß Werbe-E-Mails nur an Nutzer versandt werden dürfen, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben (das sogenannte „opt-in“-Verfahren). Die EU diskutiert gerade einen Richtlinienentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr.
Die vom Dmmv vorgeschlagene Regelung respektiere die Selbstbestimmung des Nutzers und fördere die Akzeptanz und Wirkung von E-Mail-Werbeaussendungen, so der DMMV.
Der Verband fordert:
- Werbeemails dürfen nur an Nutzer versandt werden, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben, E-Mails vom aufgeführten Anbieter beziehungsweise von der benannten Liste empfangen zu wollen.
- Der Eintrag durch den Nutzer muß vom Betreiber des List-Servers durch eine Begrüßungs-E-Mail an den neuen Teilnehmer bestätigt werden.
- Die daraufhin versandten E-Mails müssen mit dem Namen der Mailing-Liste im Betreff gekennzeichnet sein.
- In der Begrüßungs-E-Mail muß die Prozedur des Austragens beschrieben sein. Nutzer, die sich unter Verwendung des entsprechenden Textes aus der Liste austragen, müssen aus dieser Liste binnen 24 Stunden gelöscht werden.
- Der Urheber der Werbeaussendung muß kenntlich sein („Impressumspflicht“ mit vollständigem Namen, Rechtsform, postalischer Adresse, URL und E-Mail sowie mit allen Pflichtangaben für Geschäftsdrucksachen nach dem im Herkunftsland gültigen nationalem Recht).
Kontakt: Dmmv, Tel.: 0211/852860
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