Regulierungsbehörde leitet Verfahren gegen Telekom ein

Subventioniert der Ex-Monopolist T-Online unlauter?

Die Klage des weltgrößten Online-Dienstes America Online (AOL; Börse Frankfurt: AOL) gegen die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) wegen der auf sechs Pfennig pro Minute (drei Pfennig Nutzungs- und drei Pfennig Verbindungsentgelt) gesenkten T-Online-Gebühren ab 1. April scheint vorerst erfolgreich zu sein: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat ein förmliches Verfahren gegen die nachträglichen Entgeltregelung eingeleitet.

„Die Deutsche Telekom behindert das Internet in Deutschland, indem sie von den Kunden aller anderen Internet-Zugangsanbieter weiterhin acht Pfennig Telefongebühren abkassiert. Damit nimmt Deutschland einen traurigen Spitzenplatz unter den Industrienationen ein“, hatte AOL-Sprecher Frank Sarfeld gegenüber ZDNet gewettert.

Das Landgericht Hamburg hatte der ursprünglichen Klage von AOL dahingehend entsprochen, daß es von der Telekom eine Aufschlüsselung der Kosten gefordert hatte. AOL wandte sich aber auch an die Regulierungsbehörde. Diese gab der Deutschen Telekom daraufhin bis zum 12. April Gelegenheit, das neue Tarifmodell zu erläutern. Diese Erläuterung scheint aber nicht zur Zufriedenheit der Behörde ausgefallen zu sein.

Kontakt: AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313; Deutsche Telekom, Tel.: 0228/1810; Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/149921

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