Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet am morgigen Donnerstag im Rechtsstreit über die Nutzung von Telefonbuchdaten der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) durch private Anbieter von Telefonbuch-CD-ROMs.
Die Telekom hatte durch alle Instanzen geklagt, weil sie nicht damit einverstanden war, daß private Anbieter von Telefonbuch-CD-ROMs ihre Daten einfach einscannten oder von chinesischen Hilfskräften abtippen ließen. Sie sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und eine Verletzung des Urheberrechts.
Inzwischen haben sich die Telekom und die privaten Anbieter der Aukunfts-CD-ROMs geeinigt. Die Telekom verkauft ihre Datensätze jetzt weiter, die ersten „privaten“ Telefonbuch-CD-ROMs mit den offiziellen Daten der Telekom sind in diesen Tagen auf den Markt gekommen.
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