Telekom siegt im Streit um Telefonbuch-CD-ROMs

BGH: Abtippen der Telefonbücher war wettbewerbswidrig

Private Verlage dürfen die Telefonbücher der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) nicht ohne deren Erlaubnis zur Herstellung einer eigenen Telefonbuch-CD-ROM verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute im Rechtsstreit über die Nutzung von Telefonbuchdaten durch private Anbieter entschieden.

Die Telekom-Tochter Detemedien hatte durch alle Instanzen geklagt, weil sie nicht damit einverstanden war, daß private Anbieter von Telefonbuch-CD-ROMs ihre Daten einfach einscannten oder von chinesischen Hilfskräften abtippen ließen. Konkret war es um die Telefonauskunfts-CD-ROMs „D-Info 2.0“ und „Tele-Info-CD“ gegangen.

Inzwischen können die privaten Anbieter der Aukunfts-CD-ROM die Datensätze von der Telekom kaufen. Die ersten „privaten“ Telefonbuch-CD-ROMs mit den offiziellen Daten der Telekom sind in diesen Tagen auf den Markt gekommen.

Kontakt. Bundesgerichtshof, Tel.: 0721/1590

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