Das US-Exportverbot für Verschlüsselungssoftware ist verfassungswidrig. Die Berufungsrichterin Betty Fletcher bestätigte ein entsprechendes Urteil von 1997, ausgesprochen von der Bezirksrichterin Marilyn Patel.
Gegen das vom Justizministerium erlassene Gesetz hatte 1995 der Mathematikprofessor an der University of Illinois Daniel Bernstein geklagt. Er argumentierte, Crypto-Software sei eine Sprache, und deren Freiheit werde durch den ersten Zusatz der US-Verfassung sichergestellt. Bernstein wollte hochverschlüsselnde Software auf einer Site veröffentlichen, die er für ein internationales Seminar eingerichtet hatte.
Das Justizministerium hatte Kryptographie-Software bislang stets als Waffe eingestuft, und dafür gelten strenge Exportbestimmungen.
Doch das neue Urteil ist nicht das Ende des Verfahrens: Prozeßbeobachter gehen davon aus, daß das Justizministerium die nächsthöchste und letzte Instanz, den Supreme Court, anrufen wird.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu US-Gericht: Crypto-Verbot ist verfassungswidrig
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.