EU-Parlament: Werbe-E-Mails nicht gegen den Willen des Empfängers

Erste Lesung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

Die Interessenvertreter von Werbe-Mail-Versendern konnten sich gestern im Europäischen Parlament in der 1. Lesung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nur teilweise durchsetzen. Die Richtlinie sieht nun vor, daß Werbe-E-Mails als Werbung gekennzeichnet werden müssen und nicht gegen den erklärten Willen des Empfängers zugesandt werden dürfen (sogenanntes „opt-out“-Verfahren).

Die EU-Mitgliedsländer können diese Mindeststandards verschärfen, indem sie eigene Verordnungen erlassen.

Der Deutsche Multimedia Verband (Dmmv) und der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft „eco“ (Electronic Commerce Forum) hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, daß Werbe-E-Mails nur an Nutzer versandt werden dürfen, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben (sogenanntes „opt-in“-Verfahren).

Bis zur endgültigen Verabschiedung der Richtlinie dürfte noch einige Zeit vergehen. Zunächst ist der Europäische Ministerrat an der Reihe.

Kontakt: Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Tel.: 0228/914300

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