Die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“ darf ihren Online-Dienst nicht „Südwest-Online“ nennen. Gegen den Namen hatte der Südwestrundfunk (SWR; früher Südwestfunk) geklagt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte der Klage des ARD-Senders bereits im August vergangenen Jahres stattgegeben (Az: 6 U 8/98). Die vom Schwarzwälder Boten eingelegte Revision wurde jetzt mit Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zur Entscheidung angenommen. Somit ist das Urteil nun rechtskräftig.
In insgesamt fünf Gerichtsentscheidungen wurde damit die Auffassung des SWR bestätigt, daß der Südwestfunk angesichts der Branchennähe dem Schwarzwälder Boten die Verwendung der Bezeichnung „Südwest-Online“ zu Recht verbieten darf.
„Die Gerichte haben mit diesen Entscheidungen der Ausbeutung des guten Namens Südwestfunk durch Dritte und damit der versuchten Trittbrettfahrerei eine klare Absage erteilt“, so Uwe Hochrathner, Leiter der Rechtsabteilung Baden-Baden des SWR.
Kontakt: SWR, Tel.: 07721/9290
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