Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den Antrag der Deutschen Telekom (|
Die Telekom wollte von den privaten Telefonanbietern, die Gespräche oder Daten über nur wenige Verbindungspunkte in das Telekom-Netz einspeisen, höhere Durchleitungsgebühren bekommen. Dieser Mehrverkehr heißt im Telekom-Deutsch „atypischer Verkehr.“ Seit Anfang 1998 gelten durchschnittliche Interconnection-Tarife von 2,7 Pfennigen pro Minute.
Die Regulierungsbehörde begründete ihre Ablehnung damit, daß es nicht gelungen sei, die Kosten der Telekom den dafür verantwortlichen Interconnection-Partnern zuzuordnen. Auch sei es nicht möglich gewesen, die Ermittlung der Zusatzkosten nach objektiven Maßstäben zu belegen.
Kontakt: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tel.: 0228/149921
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