Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Verbraucherschutz im Versandhandel und im elektronischen Geschäftsverkehr verbessern soll.
Der Gesetzentwurf wird die EG-„Fernabsatzrichtlinie“ vom Mai 1997 in nationales Recht umsetzen. Er soll die Verbraucher vor allem durch umfassende Informationspflichten der Unternehmen und Widerrufsrechte schützen. Ähnliche Regelungen hätten sich bereits bei Haustürgeschäften und Verbraucherkreditverträgen bewährt, so das Justizministerium.
Weil Waren und Dienstleistungen aus dem Internet in der Regel nicht vorher geprüft werden können, müsse es klare, auf diese Vertriebswege zugeschnittene Bestimmungen geben, sagte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Dazu gehöre vor allem das Widerrufsrecht.
„Akzeptieren werden die Bürger diese Technologien nur dann, wenn ihre Nutzung keine unbilligen Risiken birgt“, sagte sie.
Eine Download-Version des Entwurfs kann unter der Internet-Adresse www.bmj.bund.de
Kontakt: Bundesministerium der Justiz, Tel.: 0228/580
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