David Smith, 30, der mutmaßliche Autor des „Melissa“-Virus, ist immer noch auf freiem Fuß, nachdem er gegen eine Kaution von 100.000 Dollar von der Haft verschont worden war. „Wir haben noch keine Informationen vom Generalstaatsanwalt“, sagte der Rechtsvertreter von Smith, Ed Borden, in einem Interview.
Smith war Anfang April erstmals vor dem Bezirksgericht in Monmouth, New Jersey, erschienen. Richter John Riccardi las ihm zehn Minuten lang die Anklage vor. „Es handelte sich um eine reine Formalität“, erklärte Gerichtssprecher Paul Loriquet. „So etwas nennt man bei uns ‚First Appearance‘.“
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte nicht sagen, wann der Prozeß beginnt, er sei „aber noch sehr lebendig“. Eine derartige Verzögerung sei nichts Ungewöhnliches, vor allem in Fällen von neuartigerComputerkriminalität, sagte Jennifer Grannick, Anwältin des Hackers Kevin Poulsen.
Ursache der Verzögerung, so meinen Beobachter des Falles, könnte sein, daß die Behörden sich nicht sicher sind, auf welcher Grundlage sie Smith anklagen sollen. „Die Bestimmungen für Computerkriminalität sind noch nicht so alt – da gibt es alle mögliche Fallen, in die man hineintappen kann“, so ein US-Anwalt. Mit anderen Worten: Smith zu schnappen, könnte wesentlich einfacher gewesen sein, als ihn zu verurteilen.
Der Melissa-Virus verbreitet sich als Anhängsel an MS-Word-Dateien und MS-Outlook-E-Mails mit verblüffender Geschwindigkeit. Hat ein Anwender sich den Virus erst einmal eingefangen, veranlaßt dieser das E-Mail-Programm Outlook, verseuchte Mails an die ersten 50 Adressen aus dem Adreßbuch zu versenden.
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