EU: Telefon und Kabelgeschäft trennen

Neue Richtlinie soll mehr Wettbewerb schaffen

Telekommunikationsunternehmen müssen in Zukunft ihre Kabelfernsehnetze in
rechtlich selbständigen Einheiten betreiben. Eine entsprechende Richtlinie hat
die EU-Kommission beschlossen.

Damit will die Kommission verhindern, daß es beim gleichzeitigen Betrieb eines
Telefon- und Kabelnetzes zu Interessenkonflikten kommt. Beim Kabelfernsehen,
bei Telefondiensten und beim breitbandigen Internet-Zugang sollen dadurch
Wettbewerb und Innovation gefördert werden.

Im Rahmen ihrer Untersuchung hatte die Kommission festgestellt, daß der
gleichzeitige Betrieb eines Fernmelde- und eines Kabelnetzes durch ein und
dasselbe Unternehmen „die Entwicklung auf den Telekommunikationsmärkten hemmt,
der Innovation abträglich ist und die volle Ausnutzung der Vorteile des
Ineinandergreifens von Telekommunikation, Medien und neuen
Informationstechnologien verhindert“.

Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) hat bereits zum Jahresbeginn für das
TV-Kabelgeschäft zwei neue Firmen gegründet. Der Konzerntochter Kabel
Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn wurde das gesamte Kabelgeschäft
einschließlich aller technischen Anlagen übertragen. Sie soll Kabelnetze
planen, ausbauen, betreiben und TV-Kabelanschlüsse vermarkten.

Die Mediaservices GmbH (München) soll als Servicegesellschaft neue Dienste für
Breitbandkabel und Digital-TV entwickeln und anbieten, die technische Plattform
für Digital-TV betreiben und Programmangebote vermitteln.

Kontakt: Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Tel.: 0228/914300

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