Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der weitreichende Folgen für E-Commerce-Anbieter haben kann. Die von der EU-Kommission vorgesehene Regelung sieht vor, daß Kunden von Internet-Anbietern im eigenen Heimatland vor Gericht gehen können, wenn es zu Unstimmigkeiten beim Online-Shopping kommt.
Bertelsmann-Multimedia-Vorstand Klaus Eierhoff hatte die EU-Kommission deswegen bereits im Vorfeld angegriffen: „Ein grenzüberschreitend tätiges Unternehmen würde dadurch gezwungen, sein digitales Angebot auf die rechtliche Zulässigkeit in jedem einzelnen der 15 EU-Mitgliedsstaaten überprüfen zu lassen“, sagte er.
Die „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“ soll an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens von 1968 treten. In der Verordnung wird zum ersten Mal der Bereich E-Commerce berücksichtigt, den es damals noch nicht gab.
Die Kommission hat inzwischen auch bemerkt, „daß die Regelung für Verbrauchersachen Bedenken bei denjenigen ausgelöst hat, die den elektronischen Handel ausbauen wollen.“ Unternehmen, die im elektronischen Handel tätig sind, müßten mit Rechtsstreitigkeiten in allen Mitgliedstaaten rechnen oder darauf verweisen, daß ihre Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher mit Wohnsitz in bestimmten Mitgliedstaaten nicht erhältlich sind.
Deshalb will die Kommission im Herbst 1999, bevor der Ministerrat der Verordnung zustimmt, noch eine Anhörung mit allen Beteiligten organisieren. „Die Europäische Union soll auf diese Weise in die Lage versetzt werden, einen ausgewogenen Standpunkt zu entwickeln, der Verbraucherschutz und Förderung des elektronischen Handels miteinander in Einklang bringt“, heißt es in einer Erklärung.
Kontakt: Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Tel.: 0228/914300
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