Der für seine Abmahnungspraxis bekannte Münchener Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth hat nach Informationen von ZDNet verschiedene kleinere Internetprovider abgemahnt. In einem Schreiben teilte er mit, daß sein Mandant, Klaus Thielker aus Lünen, die Wortmarke „webspace“ beim deutschen Patentamt hat eintragen lassen. Die Eintragung erfolgte am 7. Juni 1999. Neben der Abmahnung wegen der nicht erlaubten Benutzung wird eine Kostenrechnung in Höhe von rund 1290 Mark mitgeschickt.
Der Begriff „Webspace“ ist im Internet und den Newsgroups ein gängiger Begriff, der vor allem von sogenannten Webspace-Providern für die Beschreibung ihrer Angebote verwendet wird.
„Dies ist ein großes Unrecht, denn durch solche Aktionen werden vor allem kleine Geschäftsleute in die Knie gezwungen, da sie sich oftmals keine großen Prozesse leisten können“, schreibt Thorsten Haßiepen, ein von der Aktion Betroffener, an ZDNet.
Haßiepen will sich jetzt mit anderen zusammenschließen. Unter der Emailadresse markenrecht@thoha.de können sich Interessierte melden, die die „Aktion gegen Markengrabbing“ unterstützen wollen.
„Da ich meine eigenen Seiten aufgrund der Abmahnung aus dem Netz nehmen mußte, werde ich in den nächsten Tagen eine eigene Domain mit anderen Betroffenen zusammen für diese Aktion bereitstellen“ schreibt er.
Abmahnungen wurden in der Vergangenheit auch wegen Benutzung der Wörter „Explorer“ und „Site Promotion“ verschickt.
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