Der Telefonieanbieter First Telecom darf seinen Slogan „You can’t beat the First“ in der Werbung weiter verwenden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden (Aktenzeichen 2 U 106/98).
Damit wurde der Berufung der First Telecom gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Ende Juli 1998 stattgegeben. Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) hatte geklagt, die werbliche Verwendung des First Telecom-Slogans sei wettbewerbswidrig, da er eine generelle Spitzenstellung des privaten Telefonieanbieters symbolisiere.
First Telecom hatte den Slogan im Zusammenhang mit einer Anzeige für seine Auslandstarife verwendet. Das Oberlandesgericht entschied, daß der Spruch keine Tatsachenbehauptung einer Allein- oder Spitzenstellung sei.
Er sei vielmehr als bloßes Wortspiel mit der Firmenbezeichnung der Beklagten zu verstehen, meinten die Richter. Aussagen „über irgendwelche geschäftlichen Verhältnisse“ würden für die Empfänger mit dem Slogan nicht gemacht.
Kontakt: First Telecom, Tel.: 0800-4560800
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