Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post warnt vor der Benutzung von Schnurlos-Telefonen nach dem CT1-Standard. Diese seien bereits seit dem 31. Dezember 1997 nicht mehr zugelassen. Außerdem seien die Geräte leicht abhörbar.
Nur Schnurlostelefone nach den Standards DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), CT2 oder CT1+ dürfen in Deutschland uneingeschränkt benutzt werden.
Nicht erlaubte Geräte der Baureihe C1 erkenne man an der Gerätekennzeichnung. Sie tragen das alte Posthorn, ein „Z“ und eine Zulassungsnummer, die mit „U“ oder „V“ endet. Auch Telefone mit den Zulassungsnummern A 200025 X, A 200027 X, A 2000465 W oder A 2000519 W sowie Geräte mit der Bezeichnung Sinus 01, Sinus 01 LX bis Sinus 05 oder Sinus 05 LX dürfen in Deutschland nicht betrieben werden.
Kontakt: Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/149921
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