Die US-Regierung hat die Exportbeschränkungen für Verschlüsselungssoftware weitgehend aufgehoben. Bis auf wenige als „feindlich“ eingestufte Länder dürfen nun Abnehmer auf der ganzen Welt von US-Firmen mit entsprechender Software beliefert werden.
Aber: Privatpersonen unterliegen nach wie vor dem Exportverbot. Nur staatliche und wirtschaftliche Organisationen können US-Krypto-Software erwerben.
Das neue Gesetz tritt am 15. Dezember 1999 in Kraft, dann sollen auch die Details der Novelle mitgeteilt werden. Bislang wurde bekannt, daß Iran, Irak, Libyen, Syrien, Sudan, Nord Korea und Kuba als „feindliche Staaten“ eingestuft werden.
Bislang durften US-Unternehmen keine Verschlüsselungssoftware mit einer Schlüssellänge über 56 Bit außer Landes verkaufen. Das Justizministerium hatte Kryptographie-Software bislang stets als Waffe eingestuft, und für diese gelten strenge Exportbestimmungen.
Im Mai dieses Jahres hatte jedoch die Berufungsrichterin Betty Fletcher das Exportverbot für verfassungswidrig erklärt. Sie bestätigte damit ein entsprechendes Urteil von 1997, ausgesprochen von der Bezirksrichterin Marilyn Patel.
Gegen das vom Justizministerium erlassene Gesetz hatte 1995 der Mathematikprofessor an der University of Illinois Daniel Bernstein geklagt. Er argumentierte, Krypto-Software sei eine Sprache, und deren Freiheit werde durch den ersten Zusatz der US-Verfassung sichergestellt. Bernstein wollte hochverschlüsselnde Software auf einer Site veröffentlichen, die er für ein internationales Seminar eingerichtet hatte.
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