AOL: Neue Unterlassungsklage ist ungerecht

"Keine Anhörung stattgefunden"

Der Online-Dienst AOL (Börse Frankfurt: AOL) fühlt sich ungerecht behandelt. Eine gestern vom Münchener Internet Service Provider Addcom erwirkte einstweilige Verfügung gegen AOLs Werbeaussage „Neukunden können in den ersten 30 Tagen 50 Stunden lang gratis im World Wide Web surfen“ sei ungerecht.

Schließlich habe, so der AOL-Sprecher Frank Sarfeld, das Münchener Landgericht die einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Dienstes erlassen. Keinesfalls könne man aber von einer „Indizierung“ der Werbeaussage sprechen.

Nach Ansicht von Sarfeld hat AOL seine Preiswerbung ausreichend transparent dargestellt. In allen bisherigen Werbeaussagen werde darauf hingewiesen, daß zusätzlich zur Nutzung von AOL Telefongebühren in Höhe von 3,9 Pfennig sowie 6 Pfennig pro Einwahl anfallen.

AOL will nun gegen die Einstweilige Verfügung, die es nach eigenen Angaben noch nicht erhalten hat, vorgehen und strengt laut Sarfeld ein ordentliches Verfahren zur Klärung der Rechtslage an.

Zudem gibt AOL den Schwarzen Peter an den Intimfeind Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) weiter: Daß in Europa im Gegensatz zu den USA überhaupt Telefongebühren anfallen sei alleine die Schuld des Ex-Monopolisten, da dieser keine lokale Flatrate anbieten wolle.

Kontakt:
Addcom, Tel.: 01805/225540,
AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313164

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