Spam-Verbot für Microsoft

Rostocker Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen

Durch eine einstweilige Verfügung eines Rostocker Gerichts ist es Microsoft untersagt worden, die Rostocker Rechtsanwaltskanzlei Kemper, Grigull & Kollegen mit unverlangt zugesandten Werbe-E-Mails zu behelligen. Bei Nichtbeachtung droht nach Angaben der Kanzlei ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 Mark.

Die Rechtsanwaltskanzlei hat ebenso wie zahlreiche andere Internet-Nutzer am 3. Oktober ein Werbe-Mail für das neue Online-Reisebüro Expedia (www.expedia.de) des Softwareunternehmens erhalten. Empfänger waren offenbar alle Internet-Surfer, die in der Vergangenheit per E-Mail eine Support-Anfrage an Microsoft gerichtet hatten.

Derartige Massenwerbesendungen per E-Mail (das sogenannte „Spamming“) sind im Internet ebenso verbreitet wie verpönt, da sie die elektronischen Postfächer der Empfänger verstopfen und für längere Übertragungszeiten und höhere Kosten sorgen. Größer Firmen verzichten deshalb normalerweise auf diese Art der Werbung. Nach Angaben der Kanzlei hat mit Microsoft erstmals in Deutschland ein namhaftes Großunternehmen gegen die Gepflogenheiten des Internet verstoßen.

„Spamming kann nur dann eingegrenzt werden, wenn dagegen konsequent rechtlich vorgegangen wird. Leider machen von den rechtlichen Möglichkeiten noch zuwenig Wettbewerber und Opfer der Spammer Gebrauch“ erklärt Rechtsanwalt Stephan Ackermann das Vorgehen seiner Kanzlei.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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