Das Münchner Oberlandesgericht hat festgelegt, daß Privatpersonen das Recht auf eine Domain verlieren, wenn eine Firma gleichen Namens Anspruch darauf erhebt. Konkreter Anlaß: Herr Shell wollte sich die Domain www.shell.de sichern, der Ölkonzern aber auch.
Das Gericht begründet sein Urteil mit dem Schaden, den eine Privatperson mit seiner „Firmen-Domain“ einem Unternehmen zufügen könne. Unternehmen sollen daher generell Vorfahrt bei der Anmeldung einer Internet-Adresse erhalten.
Im Falle von Shell.de wurde die Domain dem Ölmulti zugesprochen, die Kosten für die Anmeldung muß er jedoch an Herrn Shell zurückerstatten.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Urteil: Firmen-Domains haben Vorfahrt
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.