Die 71 Seiten langen „Conclusions of Law“ des US-Justizministeriums können jetzt online eingesehen werden. Unter www.usdoj.gov/… erklären das Ministerium und die 19 klageführenden Bundesstaaten, wie Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) ihrer Meinung nach durch seine Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Das Unternehmen habe dies zum einen ISPs (Abschnitt 1 der Conclusions) und zum anderen PC-Herstellern (Abschnitt 2) abverlangt.
Das Schriftstück hatten die Anwälte der Kläger dem Richter Thomas Jackson gestern vorgelegt. Dieser Akt läutete die finale Phase in dem Verfahren ein, da es Grundlage für Jacksons Conclusions of Law, die für den März 2000 angesetzt sind, bilden wird.
Im November hatte der Richter im Kartellrechtsverfahren Thomas Jackson seine Zusammenfassung der Beweislage, die sogenannten „Findings of Facts“, präsentiert. Der Software-Konzern hat demnach seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Damit entsprach Jackson im Wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwirft.
Jacksons Erklärung ist allerdings noch kein Urteil. Die Urteilsverkündung im spektakulären Prozess gegen den Software-Riesen wird für das kommende Frühjahr erwartet – falls die aktuellen Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen.
Derzeit bemühen sich beide Parteien unter Aufsicht des Berufungsrichters Richard Posner um eine außergerichtliche Einigung des Falles. Microsoft wird so oder so Zugeständnisse machen müssen. Eine gerade erst angeordnete Restrukturierung des Unternehmens (ZDNet berichtet heute) wird als eine erste Vorbereitung auf die Teilung des Konzerns gewertet.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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