Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat angeordnet, dass die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ab 1. Januar 2000 nur mehr 2,04 Pfennig pro Durchleitung von ihren Konkurrenten verlangen darf. Bislang waren 2,7 Pfennig pro Verbindung fällig – das entspricht einer Senkung der Interconnection-Gebühren um 24,44 Prozent. Die neue Gebühr hat bis zum 31. Januar 2001 Gültigkeit.
Ende September hatte sich die Telekom mit Mannesmann Arcor darauf verständigt, für die Netzzusammenschaltung 2,35 Pfennig zu verlangen (ZDNet berichtete). Dass der Regulierer diesen Preis unterbot, überraschte und erfreute die Wettbewerber des Ex-Monopolisten.
Die Regulierungsbehörde hatte Anfang des Monats zusammen mit der Monopolkommission ihren Tätigkeitsbericht 1998/99 vorgelegt. Darin wurde scharfe Kritik am Quasi-Monopol der Deutschen Telekom bei Teilnehmeranschlüssen und Ortsgesprächen geübt.
Solange die Telekom-Konkurrenten auf Vorleistungen des Ex-Monopolisten angewiesen seien, könne von einem freien Wettbewerb keine Rede sein. Für die Monopolkommission erklärte Professor Wernhard Möschel, dass „wir noch keinen funktionierenden Wettbewerb haben“.
Kontakt:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tel.: 0228/149921
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