Hacker Mitnick fühlt sich manipuliert

Statement: Von Medien und Staatsanwaltschaft ungerecht behandelt

Der am Freitag aus seiner fünfjährigen Haft entlassene Hacker Kevin Mitnick hat in einem ersten Statement erklärt, dass er sich ungerecht behandelt fühlt. „Die Staatsanwaltschaft hat jeden Aspekt dieses Falls manipuliert. Sie haben meinem persönlichen Ruf geschadet und sie haben meine Anwältin daran gehindert, ihre Stellungnahmen rechtzeitig abzuliefern“, las der eben Freigelassene von einem dreiseitigen Statement direkt vor dem Gefängnis ab.

Mitnick griff besonders einen Artikel der New York Times vom Juli 1994 an, der vom Redakteur des Blattes John Markoff mit der Übschrift „Cyberspace’s most wanted“ versehen worden war. Der Artikel sei unter anderem schuld an seiner Verhaftung und habe zudem verleumderischen und diffamierenden Charakter.

Markoff wehrte sich erwartungsgemäßg gegen die Vorwürfe: „Was er in den fünf Jahren seiner Haft eigentlich hätte lernen müssen, ist, dass es illegal ist, in die Computer anderer Leute einzubrechen“, erklärte der Journalist. Mitnick sei in den letzten 20 Jahren fünfmal verhaftet worden, er stehe als Redakteur zu seinem Artikel und sei sich keiner Schuld bewusst.

Mitnick wanderte vor einem halben Jahrzehnt ins Gefängnis, nachdem er unter anderem die Systeme von Motorola, Fujitsu und Sun Microsystems gehackt hatte. Als er am 15. Februar 1995 vom FBI geschnappt wurde, warf man ihm außerdem Diebstahl von Software in Millionenhöhe vor. Erstmals war der Hacker Anfang der 80er Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nach den strikten Freilassungsbedingungen ist unklar, womit Mitnick sein Geld verdienen wird. Eine Arbeitslosigkeit des Computerspezialisten sei dadurch vorprogrammiert, beklagen seine Sympathisanten, die unter www.kevinmitnick.com eine Site für ihr Idol eingerichtet haben. „Er ist sehr frustriert über all die Dinge, die ihm verboten worden sind“, erklärte der Betreiber der Site, Eric Corley. „Stellen Sie sich seine Situation vor: Kevin wurde fünf Jahre lang im Gefängnis von Rechnern und ähnlichen Geräten ferngehalten. Und jetzt, wo er freikommt, darf er sie weitere drei Jahre nicht anfassen.“

Mitnick war im vergangenen Sommer zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Durch seine lange Untersuchungshaft reduzierte sich dieses Urteil aber auf ein verbleibendes Jahr.

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