Kommen Tausende von geprellten Teleflash-Kunden doch noch zu ihrem Recht? Nach Angaben von Teltarif (www.teltarif.de) hat eine ehemalige Kundin von Teleflash die Anmeldegebühr von 38 Mark nach Androhung eines Zivilverfahrens zurückerhalten.
Teleflash hatte vor einem Jahr werbefinanziertes, kostenfreies Telefonieren angekündigt und eine „Anmeldegebühr“ von 38 Mark erhoben. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass Telefonwerbung in Deutschland in dieser Form unzulässig sei. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein Berlin.
Tausende von Kunden, die die Anmeldegebühr bezahlt hatten, haben ihr Geld bis heute jedoch nicht zurückerhalten. Teleflash selbst gibt an, sich nicht bereichert, sondern das Geld „in die Infrastruktur gesteckt“ zu haben.
Die Teleflash-Kundin empfiehlt allen anderen Geprellten, nicht nur das gerichtliche Verfahren anzudrohen, sondern auch eine Frist zur Rückzahlung zu setzen.
Nach Teleflash bietet seit einigen Monaten auch Mox werbefinanziertes Telefonieren an. Im Gegensatz zum Berliner Unternehmen sind bei den Rheinländern die Werbespots nur für den Anrufer, nicht aber für den Angerufenen zu hören.
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