Apple verbietet iMac-Clones

Gerichtsurteile gegen Daewoo und Emachines

Apple (Börse Frankfurt: APC) hat heute bekannt gegeben, dass man einen juristischen Erfolg gegen die Produzenten von „iMac“-Clones, Daewoo und Emachines, erreicht hat. Demnach ist es den beiden Firmen weltweit untersagt, ihre Modelle „E-Power“, beziehungsweise „Eone“ herzustellen, zu bewerben oder zu verkaufen.

Sowohl die Daewoo-Tochter Future Power als auch Emachines hatten das Design der iMacs mit eigenen Billig-Computern nachgeahmt (ZDNet berichtete). Das Urteil im Daewoo-Verfahren basiert auf der einstweiligen Verfügung, die das US-Bezirksgericht San Jose im November 1999 erlassen hatte.

Bereits im August 1999 hatte das Unternehmen unter Leitung von Steve Jobs Klage gegen die in den USA aktive Firma E-Machines und in Japan gegen K.K. Sotec eingereicht. E-Machines ist ein Joint-venture von Koreas PC-Giganten Trigem und dem Bildschirmhersteller Korean Data Systems. America Online (AOL; Börse Frankfurt: AOL) hat sich im vergangenen Jahr bei dem Hersteller von Billig-PCs eingekauft.

Am 20. September 1999 hatte der Gerichtshof von Tokio eine einstweilige Verfügung gegen K.K. Sotec ausgesprochen, die die Herstellung und den Vertrieb des „E-One Computer“ untersagte. Diese wurde jetzt bestätigt.

Der E-One hatte das gleiche transparente blau-weiße Äußere und ähnliche Abmessungen wie das Apple-Erfolgsmodell „iMac“. Im Inneren arbeiteten ein 433-MHz-Celeron-Chip, 64 MByte Arbeitsspeicher, eine 8,4 GByte große Festplatte und ein 56,6K-Modem. Der Computer kostete rund 1070 Dollar.

Kontakt:
Apple, Tel.: 089/996400

Themenseiten: Business

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Apple verbietet iMac-Clones

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *