Das Bezirksgericht in Birmingham, Alabama, hat den Prozessorproduzenten Intel (Börse Frankfurt: INL) erneut vom Vorwurf des Monopolismus freigesprochen. Damit hat das klageführende Unternehmen Intergraph endgültig verloren. Offen bleiben noch Vorwürfe, die die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission gegen Intel erhebt. Über die soll bis Mitte dieses Jahres entschieden werden.
Bereits im November vergangenen Jahres hatte das Berufungsgericht des Federal Circuit einen Einspruch von Intergraph gegen ein Urteil von Mitte Oktober 1999 abgewiesen. Damals hatte Bezirksrichter Edwin Nelson überraschend Intel vom Vorwurf des Patentmissbrauchs freigesprochen. Der weltgrößte Chiphersteller hatte damit eine Revision des Urteils vom Juni 1999 erreicht, als derselbe Richter genau gegenteilig entschieden hatte.
In der Berufung hatten sich die Anwälte von Intergraph darauf berufen, dass Intel ein Monopol auf PC-Prozessoren besitze und in seinen Geschäftspraktiken gegen das US-Kartellrecht des Sherman Antitrust Act verstoße. Doch darauf wollte sich das Berufungsgericht auch dieses mal nicht einlassen.
Die Auseinandersetzung zwischen Intel und Integraph geht auf einen Patentrechtsstreit von 1993 zurück. Intergraph, das zur Fertigung seiner Rechner CPUs von Intel bezieht, fühlt sich durch den Chiphersteller gegängelt und wirtschaftlich geschädigt. Im Laufe der Jahre verklagten sich beide Unternehmen mehrmals wechselseitig.
Konkret geht es um das Recht auf den Einsatz der Chiptechnologie „Clipper“. Intel hatte argumentiert, es habe die Lizenz für die Technik über einen Über-Kreuz-Vertrag mit dem Halbleiterentwickler National Semiconductor erhalten.
Der Richter erklärte im Oktober, das 1976 unterzeichnete Lizenzabkommen mit National sei tatsächlich gültig, Intel dürfe die Technik nutzen.
Der Streit war auch ein wesentlicher Bestandteil des vom Justizministerium angestrengten Kartellrechtsprozesses gegen Intel, der im letzten Augenblick abgeblasen wurde.
Kontakt:
Intel, Tel.: 089/991430
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