Die deutsche Firma Hypermedia (www.hypermedia.de) hat beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der Europäischen Union den Schutz der Wortmarke MP3 beantragt oami.eu.int/de/index.htm. Norbert Boehnke, der auf der Site von Hypermedia als Ansprechpartner angegeben wird, war am Donnerstag für Fragen nicht zu erreichen. Auch die betreuende Patentanwaltskanzlei ter Meer, Steinmeister & Partner sah sich unter Hinweis auf den Klientenschutz zu einer Stellungnahme außerstande. MP3 ist einer der am häufigsten nachgefragten Begriffe in Suchmaschinen weltweit.
Der Antrag auf den Schutz der Wortmarke MP3 wurde am 27. Dezember 1999 veröffentlicht. Das bedeutet, dass Inhaber einer ähnlich lautenden Marke bis 27. März 2000 Zeit haben, Einspruch gegen die Gewährung des Trademarks zu erheben. Der Widerspruch muss beim Harmonisierungsamt in Spanien entweder per Fax, Telex oder per Post erfolgen und kostet 350 Euro. Den Antrag auf die Bildmarke „MP3“ hat die Fürther Grundig AG gestellt.
Erst im Januar hatte das Landgericht München einen Abmahnversuch mit der Wortmarke „Webspace“ beendet. Damals hatte der Trademark-Inhaber versucht, den minderjährigen Besitzer der URL web4space.de mit über 1000 Mark Anwaltsgebühren kostenpflichtig abzumahnen. Kurz darauf verfügte das Münchner Patentamt die Löschung der Marke.
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