Myintershop.de gibt’s nicht

Einstweilige Verfügung gegen Domaingrabber erwirkt

Das Landgericht München I hat den Versuch des sauerländischen Providers Uwe Klammeck gestoppt, sich die Adresse „myintershop.de“ reservieren zu lassen. Dieser hat sich Dutzende von bekannten Markennamen jeweils als myintel.de oder mymcdonalds.de sichern lassen.

Nachdem bei einem Online-Auktionshaus die ebenfalls vom Provider beantragte myintershop.de für vier Millionen Mark zum Kauf angeboten worden war, schritt das börsennotierte Original-Unternehmen Intershop ein und verlangte die Herausgabe der Domain. Der Beklagte, Uwe Klammeck, versichert aber, die URL-Versteigerung sei nicht von ihm initiiert worden. Er bezichtigt vielmehr Ungekannte, ihm einen böswilligen Streich gespielt zu haben: „Ich bin Provider, selbst wenn ich sowas machen würde, würde ich doch nie meine echte E-Mail-Adresse da reinstellen.“

Das Münchner Landgericht hat jetzt seine Entscheidung veröffentlicht, wonach es eine einstweilige Verfügung gegen Klammeck erlassen hat. Der Sauerländer darf die Intershop-Domain nicht mehr verwenden.

Die Richter entschieden, dass „eine unlautere Ausnutzung eines bekannten Firmennamens (…) mit dem Ziel der Erlangung eigener wirtschaftlicher Vorteile“ vorliege. Klammeck sagt, er wolle eine Portal-Site einrichten, unter der die Erfolgsgeschichten der jeweiligen Unternehmen erscheinen.“ Mit zahlreichen Unternehmen stehe er in Verhandlungen, „die finden die Idee ganz toll. Alleine Lotus hat Dutzende von Zulieferern, die gerne auf deren Site werben würden, es aber nicht dürfen“. Klammeck will auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen.

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