Warnung vor falschen Aktientipps

Börsenaufsichtsbehörde rät zur Anzeige

Die Börsenaufsichtsbehörde (www.boersenaufsicht.de) warnt vor falschen Börsentipps im Web: „Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren“, teilt die Behörde mit.

Nach deutschem Recht sei schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Wer durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurde, den Absender kennt und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen könne, solle dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt anzeigen.

Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Boards, News-Groups und der Zeitpunkt der Falschmeldung gemacht werden. Laut Paragraph 88 des Börsengetzes drohe den Verursachern eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Kontakt:
Deutsche Börse AG, Tel.: 069/21010

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