Gesetz regelt Internet-Handel

14 Tage Rückgaberecht vorgesehen

Durch ein am Donnerstagabend verabschiedetes Gesetz sollen Verbraucher beim Kauf via Internet und Telefon in Zukunft besser geschützt werden. Verbraucher dürfen demnach Waren, die sie im Internet gekauft haben, 14 Tage lang auf Kosten des Anbieters zurückschicken.

Die Verkäufer müssen auf ihrer Site Informationen über ihre Identität, ihre Leistungen und die Lieferbedingungen bereitstellen. Der Bundestag erweitert mit dem Gesetz die Möglichkeit von Verbraucherverbänden zur Klage. Auch neu: Wenn Unbefugte die Daten von Geldkarten missbrauchen, haften in der Zukunft die Banken.

Mit dem Gesetz gleichen die Bundestagsabgeordneten Bundesrecht an die Richtlinien des Europäischen Parlaments an. Ein Teil des Gesetzes tritt am 1. Juni in Kraft, einige Klauseln aber erst am 1. Oktober.

Kontakt:
Bundesministerium der Justiz, Tel.: 030/202570

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