Neben dem Streit um „Webspace“ gibt es seit geraumer Zeit Ärger wegen des Begriffs „Explorer“. Ein Münchner Unternehmen lässt über seinen Anwalt Abmahnungen an Homepagebetreiber verschicken, die den Begriff auf ihrer Site verwenden. Dagegen hat nun Speedlink Strafanzeige wegen Verdachts versuchten Betrugs erstattet.
Man habe Anzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft erstattet, weil nach Ansicht von Speedlink die der Abmahnung beigefügte Rechnung überhöht sei. „Der Rechnung wird nämlich ein „Gegenstandswert“ von 100.000 Mark zugrunde gelegt“, so der Berliner Provider.
Speedlink fordert nun alle von „FTP-Explorer“ betroffenen Abmahnopfer auf, das Abmahnschreiben nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer 089 / 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an 089 / 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungstellung geprüft werden könne.
Kontakt:
Speedlink, Tel.: 030/2800020
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Speedlink: Anzeige wegen „Explorer“-Abmahnungen
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.